drei6null Experten-News
Aktuelle Steuer- und Wirtschafts-News für Unternehmen in Deutschland
Hier erfahren Sie aktuelle Gesetzesänderungen, EU-Beschlüsse und auch alle wichtigen Neuigkeiten, die für Ihr Unternehmen interessant sind.

drei6null Aktuell
Geplante Sachbezugswerte 2024
Die prognostizierten Werte für Sachbezüge im Jahr 2024 wurden vorgestellt. Diese werden jedes Jahr durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung angepasst. Ab dem 01.01.2024 gelten basierend auf dem aktuellen Entwurf, der sich wie immer am Verbraucherpreisindex orientiert, die folgenden Werte:
Der monatliche Wert für Verpflegung wird auf 313 € festgesetzt. Dies unterteilt sich in 2,17 € täglich für das Frühstück und jeweils 4,13 € für Mittag- oder Abendessen. Insgesamt ergibt sich so ein täglicher Gesamtwert von 10,43 € bzw. 313 € monatlich. Bitte beachten Sie, dass z.B. für Familienangehörige andere Werte gelten.
Bei der Unterkunft wird ein Monatswert von 278 € angenommen, was einem Tageswert von 9,27 € entspricht. Sollte der festgelegte Tabellenwert nicht angemessen sein, kann alternativ der ortsübliche Mietwert herangezogen werden. Bitte beachten Sie, dass hier ggf. andere Werte gelten (z.B. bei Mehrfachbelegung).

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Geplante Sachbezugswerte 2024
Die prognostizierten Werte für Sachbezüge im Jahr 2024 wurden vorgestellt. Diese werden jedes Jahr durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung angepasst. Ab dem 01.01.2024 gelten basierend auf dem aktuellen Entwurf, der sich wie immer am Verbraucherpreisindex orientiert, die folgenden Werte:
Der monatliche Wert für Verpflegung wird auf 313 € festgesetzt. Dies unterteilt sich in 2,17 € täglich für das Frühstück und jeweils 4,13 € für Mittag- oder Abendessen. Insgesamt ergibt sich so ein täglicher Gesamtwert von 10,43 € bzw. 313 € monatlich. Bitte beachten Sie, dass z.B. für Familienangehörige andere Werte gelten.
Bei der Unterkunft wird ein Monatswert von 278 € angenommen, was einem Tageswert von 9,27 € entspricht. Sollte der festgelegte Tabellenwert nicht angemessen sein, kann alternativ der ortsübliche Mietwert herangezogen werden. Bitte beachten Sie, dass hier ggf. andere Werte gelten (z.B. bei Mehrfachbelegung).


