zurück zur News-Übersicht

drei6null Aktuell

Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2026

Das Bundeskabinett hat am 8.10.2025 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 um mehr als 5 % beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Menschen mit höherem Einkommen müssen somit, sofern sie in das gesetzliche Sozialversicherungssystem einzahlen, auf einen höheren Anteil ihres Einkommens Beiträge abführen. Diese sehen wie folgt aus:

Sozialversicherungsrechengröße

Monat

Jahr

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

3.955 €

47.460 €

Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V

(Versicherungspflichtgrenze) in der

Kranken- und Pflegeversicherung

6.450 €

77.400 €

Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V

(Beitragsbemessungsgrenze) in der

Kranken- und Pflegeversicherung

5.812,50 €

69.750 €

Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten-

versicherung und Arbeitslosenversicherung

8.450 €

101.400 €

Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen

Rentenversicherung

10.400 €

124.800 €

vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026
in der Rentenversicherung

-

51.944 €

(endgültiges) Durchschnittsentgelt 2024
in der Rentenversicherung

-

47.085 €