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Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung
Der Bundesfinanzhof (BFH) veröffentlichte kürzlich eine Entscheidung über die korrekte Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung bei Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto. In dem Urteil nahm der BFH zu mehreren Aspekten Stellung.
Zum einen ist die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich i. S. von § 17 EStG beteiligt ist. Damit bestätigt der BFH bisherige Urteile zu der Thematik.
Zum anderen ist bei der Bewertung auch der Wertzuwachs zu erfassen, der sich im Privatvermögen zu einer Zeit gebildet hat, als der Anteilsinhaber noch nicht wesentlich beteiligt war. Die Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft aus dem steuerlichen Einlagekonto sind bei dem gewerblich tätigen Gesellschafter im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs erfolgswirksam zu erfassen, soweit sie die Anschaffungskosten der Beteiligung übersteigen.
Kurz notiert
Vereins-Mitgliedsbeiträge: Der Bundesfinanzhof hat die Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen durch ein Urteil weiter eingegrenzt. So können Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht steuermindernd abgezogen werden.