
drei6null Aktuell
Erinnerung: Übergangsfrist für elektronische Kassenmeldesysteme & Co. endet am 31.7.2025
Die Meldung und Übermittlung erfolgt für jede Betriebsstätte getrennt innerhalb eines Monats nach Anschaffung, Leasingbeginn bzw. -ende oder Außerbetriebnahme.
Für vor dem 1.7.2025 angeschaffte Kassen ist die Meldung spätestens bis zum 31.7.2025 vorzu-nehmen, für ab dem 1.7.2025 angeschaffte Kassensysteme sowie Außerbetriebnahmen gilt die Monatsfrist. Gleiches gilt für Taxameter und Wegstreckenzähler mit TSE. Hier ist auch das Kfz-Kennzeichen mitzuteilen. Ohne TSE dürfen diese noch bis zum 31.12.2025 genutzt werden.
Die Meldung wird bei neu angeschafften Kassen häufig vom Verkäufer bzw. Dienstleister durch-geführt, kann aber auch schnell und unkompliziert vom Nutzer selbst oder vom Steuerberater durchgeführt werden. Der Steuerberater sollte informiert werden, wer die Meldung vornimmt bzw. vorgenommen hat.