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drei6null Aktuell

Steuerliche Behandlung von Reisekosten bei Auslandsdienstreisen ab 01.01.2021

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 03.12.2020 die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten 

für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 01.01.2021 bekannt gemacht. Eine Reisekostentabelle finden Sie auf der Internetseite des BMF unter: www.bundesfinanzministerium.de.

Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.