
drei6null Aktuell
Unterschiedliche Sterbetafeln nach Geschlecht für die Erbschaft- und Schenkungsteuer verfassungsgemäß
Das Finanzamt minderte die Schenkungssteuer entsprechend dem Kapitalwert dieses Nieß-brauchs, der auf Basis der Lebenserwartung des Vaters mit einem geschlechtsspezifischen Vervielfältiger berechnet wurde.
Die Kläger sahen das Diskriminierungsverbot verletzt. Der BFH wies ihre Revision jedoch zu-rück. Die differenzierte Bewertung sei sachlich gerechtfertigt, sie ermögliche eine realitätsnahe Erfassung der tatsächlichen Nutzungen und Leistungen und der Steuerbelastung. Die geschlechts-spezifischen Unterschiede in der Lebenserwartung rechtfertigten die Anwendung unterschiedli-cher Vervielfältiger. Darüber hinaus betreffe die Anwendung des Vervielfältigers die im Vergleich zur Klägerin statistisch kürzere Lebenserwartung des Vaters, sodass der Vervielfältiger geringer sei als er bei einer weiblichen Erblasserin sei. Die Klägerin erleide durch die Nutzung der Sterbe-tafel für Männer in Bezug auf den Erblasser keine Nachteile.
Die Entscheidung betraf die Rechtslage im Jahr 2014. Auswirkungen des neuen Selbstbestim-mungsgesetzes vom 1.11.2024 wurden nicht beurteilt.